Planvorentwurf zum Bebauungsplan „Östlicher Ortsrand Ebersgöns“
Das Stadtparlament hat am 9.5.2013 einen Aufstellungsbeschluss gefasst und damit die Voraussetzuungen geschaffen, dass in die konkrete Planung des Baugebiets „Östlicher Ortsrand Ebersgöns“ eingestiegen werden kann. Planziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Sinne § 4 BauNVO im Anschluss an die westlich angrenzende Ortslage. Mit der Durchführung der Planung wurde das Planungsbüro Fischer aus Linden beauftragt.
Das Planungsbüro hat dem Ortsbeirat zwischenzeitlich die Planungsunterlagen zugeleitet und ihm eine Frist zur Stellungnahme bis zum 9.5.2014 gegeben. Eine öffentliche Ortsbeiratssitzung wird voraussichtlich am Freitag, dem 25.04.2014 hierzu stattfinden.
Der Planvorentwurf wird nach Mitteilung des Planungsbüros einschließlich der Begründung und des Bearbeitungsstandes zum Umweltbericht zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom 22.4.2014 bis 9.5.2014 bei der Stadtverwaltung Butzbach zur Einsicht ausliegen.
Interessierte können den Planvorentwurf auch derzeit schon online einsehen. Er steht auf den Seiten des Planungsbüros Fischer zur Einsichtnahme zur Verfügung.