Werner Reusch legt Mandat im Ortsbeirat nieder

Mandat im Ortsbeirat Ebersgöns mit sofortiger Wirkung niedergelegt

Mit Schreiben vom heutigen Tage erklärt Werner Reusch, dass er sein Mandat im Ortsbeirat niederlegt. Gleichzeitig bedankt er sich für die sehr gute Zusammenarbeit und wünscht den Mitgliedern des Ortsbeirates für die weitere Arbeit eine glückliche Hand.

Der Vorsitzende des Ortsbeirates bedauert diese Entscheidung sehr, da mit Werner Reusch immer eine vertrauensvolle, effektive und konstruktiv Zusammenarbeit im Ortsbeirat stattgefunden habe und die Arbeit des Ortsbeirates von ihm in der Vergangenheit immer auch mit viel Engagement unterstützt worden sei.

Entsprechend dem Ergebnis der Kommunalwahl 2011 ist nächster Nachrücker Gerd Kaschwich.

April, April …

Die Artikel am 1. April waren wieder mit Vorsicht zu genießen

Gestern war mal wieder der 1. April und entsprechend einige nicht ganz ernstgemeinte Artikel auf der Ortsbeiratsseite enthalten. So wird es weder einen Umzug der Stadtverwaltung vom Schloß in das Alte Rathaus noch spezielle Sondertarife der EVB geben. Auch eine Videoüberwachung der Grillplätze ist nicht geplant, genauso wenig die Energiewende mit dem Bau von Windkraftanlage zum finanziellen Vorteil der betroffenen Stadtteile. Wahr hingegen ist, dass in den Schornsteinfegergebühren ein Betrag für den Kleidungswechsel steckt.

Neue Tarife der EVB

Künftig Wahlmöglichkeit für klassischen Tarif oder PLUS-Tarif

Strom-, Gas- und Wasserkunden der EVB Butzbach können künftig neben den bisherigen klassischen Tarifen als Alternative einen neuen PLUS-Tarif wählen. Ähnlich den Wohltätigkeits- oder Zuschlagsbriefmarken wird das Kilowatt Strom, der Kubikmeter Wasser oder Gas nicht zum normalen Preis verkauft, sondern mit einem Zuschlag. Dieser Zuschlag wird dann direkt an die Stadtkasse abgeführt und beispielsweise zur Finanzierung des Hallenbades oder einer Mehrweckhalle genutzt. Im Prinzip ändert sich nichts, nur der vom Kunden zu zahlende Preis ist höher.

Die Geschäftsführung sieht in den neuen Tarifen ein Zeichen für mehr Klarheit und Tranparenz. Gleichzeitig erhalten die Kunden mit den neuen Tarifen im Gegensatz zu den klassischen Tarifen auf Ihrer Rechnung nachvollziehbar dargestellt, wie sie mit ihren Rechnungsbeträgen zur Sanierung des städtischen Haushalts beitragen. Dies ist für Kunden klassischer Tarife bisher so leider nicht möglich. Mit dieser neuen Transparenz will die EVB laut Geschäftsführer Michael Weiß einen Beitrag für eine direktere Bürgerbeteiligung leisten und das Unternehmen als modernen Finanzdienstleister im Konzern der Stadt Butzbach stärken und weiter ausbauen.

Auf Nachfrage hat die Geschäftsführung der EVB mitgeteilt, dass eine Nutzung des PLUS-Tarifs nicht nur für Neuverträge möglich ist, sondern auch rückwirkend auf Altverträge angewandt werden kann. Alle Kunden der EVB werden deshalb in den nächsten Tagen angeschrieben und über die Möglichkeiten des neuen Tarifmodells informiert. Alle die rückwirkend ihren Vertrag auf den neuen Tarif umstellen, nehmen zusätzlich an einer Verlosung teil. Hauptpreis wird eine Jahreskarte für das Butzbacher Hallenbad während der Renovierungsphase sein. Für weitere Rückfragen stehen die Kolleginnen und Kollegen in den Servicebüros selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Schon gewusst? Schornsteinfeger bekommen auch den Kleidungswechsel bezahlt

Einfach genial – statt Fahrtkosten werden Umziehkosten berechnet

Wer kennt es nicht? Jedenfalls jeder Haushalt der einen Schornstein hat bekommt regelmäßig Besuch vom Schornsteinfeger. Wer neben seiner Heizung noch einen weiteren Schornstein z. B. für einen Kachelofen hat, bekommt sogar mehrmals im Jahr Besuch. Einmal zu sog. Immissionsschutzmessung und noch zweimal zum reinigen des Kamins. Schaut man sich die Gebühren an, die nach Übernahme der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für die hessischen Schornsteinfeger vor zwei Jahren eine satte Einnahmeerhöhung durch deutlich höhere Gebührenasätze brachte, fällt auf, dass für jeden Besuch auch Fahrtkosten in Ansatz gebracht werden.

Nun könnte man auf die Idee kommen, den Schornsteinfeger zu bitten, bei einer Immissionsschutzmessung auch gleichzeitig eine Kehrung durchzuführen. Dies würde ihm eine zusätzliche Anfahrt ersparen und dem Hausbesitzer eigentlich die Gebühr für diese zusätzliche Anfahrt. Allerdings sieht die Gebührenordnung für den Fall der Zusammenlegung zweier Tätigkeiten einen anderen Gebührentatbestand vor. Und dieser ist fast genauso hoch, als wenn die Tätigkeiten an zwei unterschiedlichen Tagen mit zusätzlichen Fahrtkosten durchgeführt werden.

Eine Nachfrage im Bundeswirtschaftministerium hierzu ergab, dass sich die Kosten deshalb nicht groß unterscheiden würden, weil es manchmal gewünscht sei, dass sich der Schornsteinfeger zwischen der Kaminreinigung und der Immissionsschutzmessung umziehen solle. Dieser Aufwand für den Kleidungswechsel sei daher in der Gebührenhöhe bereits berücksichtigt. Wie Umfragen bei Schornsteinfegern belegen, ist diese Regelung bei den Schornsteinfegern selbst allerdings nicht bekannt. Die Gebühr wird zwar einkassiert, aber die entsprechende Leistung hierfür in Form des Umziehens nicht erbracht. Man wird abwarten müssen, wie Gerichte diese Gebührenfestsetzung letztlich bewerten, da eine Gebühr normalerweise immer auch mit der Erbringung einer konkreten Gegenleistung zusammenhängen muss.

Videoüberwachung startet

Grillplätze und Sportstätten werden künftig Video überwacht.

Neue Wege geht die Stadtverwaltung bei der Überwachung der öffentlich zugänglichen Freizeitplätze im Stadtgebiet. Bereits bisher mussten sich Nutzer vorab um eine Erlaubnis zur Nutzung beispielsweise der städtischen Grillplätze bemühen. Diese Erlaubnis wird auch erteilt, wobei diverse Auflagen festgelegt werden. Leider kommt es aber immer wieder vor, dass die Einrichtungen auch ohne vorherige Anmeldung genutzt werden oder nach der Nutzung nicht wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen werden. Weil eine Vor-Ort-Kontrolle schon alleine aus personellen Gründen nicht möglich ist, hat man im Rathaus ein Konzept entwickelt, die Plätze auch ohne großen Aufwand von zentraler Stelle überwachen zu können. Sämtliche öffentlichen Freizeit- und Grillplätze werden daher in den kommenden Tagen mit einer Videokamera ausgestattet. Diese Kameras werden so montiert, dass sie in der Regel nicht sichtbar sind oder in unerreichbarer Höhe in Baumwipfeln. Auch die Stromversorgung und die Bildübertragung in die Leitstelle im Rathaus, die im städtischen Ordnungsamt angesiedelt ist, ist bereits sichergestellt. Die EVB hat sich bereit erklärt, das Projekt als Pilotprojekt auch für andere Kommunen zu unterstützen und wird ein WLAN-Kabel für die Strom- und Datenübermittlung an jeden Standort verlegen. Eine Refinanzierung des Aufwands wird über Einnahmen aus entsprechenden Bußgelder erfolgen für ungenehmigte Nutzungen oder sonstige Verstöße erfolgen, so dass der städtische Haushalt nicht belastet wird. Insofern hat der Landrat als kommunale Aufsichtsbehörde der Umsetzung dieser Maßnahme bereits grünes Licht erteilt.

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