Schulungsmaßnahmen zur Kommunalwahl werden Pflicht
Nach der Wahl ist vor der Wahl
Am 6. März 2016 waren die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die kommunalen Parlamente zu wählen. Auch bei dieser Wahl zeigte sich wieder, dass durch die Möglichkeit des Kumulieren und Panaschierens, also der Möglichkeit einzelnen Kandidaten mehrere Stimmen zu geben oder auch die Stimmen auf verschiedene Listen und Kandidaten zu verteilen, dass die Wählerinnen und Wähler vielfach überfordert waren.
So haben beispielsweise zahlreiche ältere Bürgerinnen und Bürger schon im Vorfeld erklärt, wegen des aus ihrer Sicht komplizierten Wahlsystems erst gar nicht wählen gehen zu wollen. Die Auswertung der Stimmzettel zeigte, wie auch ein in der Butzbacher Zeitung nach der Wahl erschienener Leserbrief, der sich ausgiebig mit der statistischen Auswertung der Stimmenzahl für einzelne Kandidaten befasste, dass das Wahlsystem und die Auswirkungen der Art, wie die Kreuze auf einem Stimmzettel verteilt werden, in vielen Fällen nicht richtig verstanden worden ist.
Aus diesem Grund werden derzeit im Hess. Landtag Überlegungen angestrengt, das Wahlsystem zu reformieren. In ersten Analysen glaubte man, dass das Problem mit den teils recht großen und unübersichtlichen Stimmzetteln zusammenhängen würde. Von daher wurde zunächst auch in Frage gestellt, ob ein Kumulieren und Panaschieren auch für Kreistage zwingend vorgeschrieben sein müsste und man dieses Wahlverfahren nicht auf kleine Parlamente beschränkt. Änderungsvorschläge hierzu konnten sich aber nicht durchsetzen. Dagegen werden wohl verpflichtende Schulungsmaßnahmen eingeführt werden.
In rund dreistündigen Kursen, die künftig in einem Zeitraum von sechs bis vier Wochen vor einer Wahl absolviert werden müssen, werden die Grundlagen des Wahlsystems erklärt und an Hand von zahlreichen Beispielen die Möglichkeiten des kumulieren und panaschieren anschaulich erläutert werden. Im Anschluss wird den Kursteilnehmern die Wahlberechtigung ausgestellt, die Voraussetzung zur Stimmabgabe am Wahltag ist. Somit ist gewährleistet, dass alle Wahlberechtigten zum einen über den gleichen Informationsstand verfügen und zum anderen mit den Besonderheiten des Wahlsystems tatsächlich vertraut sind.