Stadt hat neue Einnahmequelle gesichtet!

Sondernutzung von WegenWie bei der Überfliegung im Rahmen der Ermittlung der versiegelten Fläche für die neue Abwassergebühr festgestellt worden ist, werden oftmals städtische Wegeparzellen zweckentfremdet und z. B. für Komposter genutzt. Eigentümer dieser Anlagen müssen sich darauf einstellen, dass ihnen in Kürze ein Gebührenbescheid für die Sondernutzung öffentlicher Wege und Plätze ins Haus flattert. Wer natürlich – am besten noch heute – die Fläche räumt und sein eigenes Grundstück nutzt, wird dadurch belohnt, dass in diesen Fällen auf eine rückwirkende Festsetzung der Gebühr verzichtet wird.