Bisher keine Reaktion auf die Stellungnahme des Ortsbeirates zum Haushaltsplan

Wie bewertet der Magistrat das Anhörungsergebnis der Ortsbeiräte zum Haushaltsplan?
Ortsbeiratsvorsitzender fragt nach einer Reaktion des Magistrats

In seiner Sitzung am 9.4.2009 hatte sich der Ortsbeirat Ebersgöns mit dem Haushalt befasst und hierzu eine Stellungnahme verabschiedet. Der Ortsbeirat wird in diesen Fällen angehört. Anhörung bedeutet, Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu erhalten. Mehr nicht. Eine abgegebene Stellungnahme ist deshalb im weiteren Verfahren nicht (zwingend) zu berücksichtigen. Auch wenn es sich bei einer Anhörung somit um eine der schwächeren Beteiligungsformen handelt, wäre es dennoch wünschenswert, zumindest eine Reaktion auf die Stellungnahme des Ortsbeirates zu erhalten. Insbesondere interessiert der Umgang mit den beiden Haushaltsresten: 35.000 EUR für die Sanierung Backhaus aus dem Jahr 2007 und der ursprünglich für die Planung eines Sport- und Freizeitgeländes vorgesene Betrag i. H. v. 17.400 EUR. Der Vorsitzende des Ortsbeirates hat deshalb unter Hinweis auf die abgegebene Stellungnahme um eine Reaktion des Magistrats der Stadt Butzbach gebeten.