Bebauungsplanverfahren „Östlicher Ortsrand Ebersgöns“

Darstellung des Baugebietes "Östlicher Ortsrand Ebersgöns"

Darstellung des Baugebietes „Östlicher Ortsrand Ebersgöns“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat am 09.03.2015 die Offenlage des Bebauungsplanes „Östlicher Ortsrand Ebersgöns“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Nunmehr findet die Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die bisher eingegangenen Stellungnahmen und die umweltbezogenen Informationen werden mit dem Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht und Schallgutachten in der Zeit von

Montag, dem 19.10.2015 bis einschl. Freitag, dem 20.11.2015

in der Stadtverwaltung Butzbach, Schlossplatz 1, Zimmer 207, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Entsprechende weitergehende Informationen zum Verfahren sowie Planunterlagen können unter www.beteiligungsverfahren-baugb.de abgerufen werden.